Anwalt Erbrecht - Was man immer schon fragen wollte

posted am: 22 November 2019

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Jeder beschäftigt sich irgendwann einmal mit der Frage: Was passiert mit meinen Hinterlassenschaften, wenn ich nicht mehr da bin? Wer erbt mein Vermögen? Die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Erbrecht sind sehr umfangreich. Deshalb ist es ratsam, einen Anwalt Erbrecht wie z.B. Heupgen in Mülheim an der Ruhr aufzusuchen, sich beraten zu lassen und gegebenenfalls den letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages schriftlich festzuhalten.

Die meisten Betroffenen haben viele Fragen zum Thema Erbe und Testament. Einige sind nachfolgend aufgeführt:  1. Dürfen meine Kinder den letzten Willen des Verstorbenen eigenmächtig umsetzen?

Nein, das dürfen sie nicht. Nach dem Tod muss das aufbewahrte oder gefundene Testament des Verfasser sofort dem zuständigen Nachlassgericht übergeben werden. Es muss an dem jeweiligen Nachlassgericht abgegeben werden, an dessen Ort der Erblasser zuletzt gewohnt hatte. Meistens ist es der Wohnsitz.

Das Nachlassverfahren wird dann vom Nachlassgericht durchgeführt. Ein Rechtspfleger öffnet in der Regel das Testament und führt darüber Protokoll. Diese schickt er dann zusammen mit einer Testamentskopie an die Erben. Alle Schriftstücke müssen dem Nachlassgericht übergeben werden. Das kann ein Testament sein oder ein an die Familie adressierter Brief, in dem der Erblasser sein Vermögen aufteilt. Wer ein Testament zurückhält - also der Vorlagepflicht nicht nachkommt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Einerseits macht sich derjenige wegen Urkundenunterdrückung strafbar, andererseits können zivilrechtliche Folgen drohen. Kommt jemand seiner Vorlagepflicht nicht nach, so wird er vom Erbe ausgeschlossen, da er erbunwürdig ist. 2. Ist es ratsam vorher alles zu verschenken, um Erbschaftssteuer zu vermeiden?

Das ist nicht ratsam. Erst wenn die Steuerfreibeträge der Erben ausgeschöpft sind, fällt Erbschaftssteuer an. Bei Ehepartnern gibt es beispielsweise Freibeträge von 500.000 Euro. Kinder haben etwas weniger, aber immerhin noch einen Freibetrag von 400.000 Euro. Erbt eine Erbengemeinschaft und jede Person nutzt seinen individuellen Freibetrag aus, so können auch größere Hinterlassenschaften steuerfrei den Besitzer wechseln. Das selbst genutzte Wohneigentum bleibt für Kinder und Ehepartner aus steuerfrei, wenn sie auch zukünftig dort wohnen bleiben oder vorhaben, dort einzuziehen. 3. Die Kinder können vom Erbe ausgeschlossen werden

Erbberechtigte Angehörige können in einem Testament enterbt werden. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass der Enterbte nichts erbt. Der Pflichtteil verhindert, dass ein testamentarisch enterbter Familienangehöriger komplett leer ausgeht. Je nach Verwandtschaftsgrad haben Urenkel, Enkel, Kinder und Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil. Der Anspruch auf das Pflichtteil können die Erben rechtlich durchsetzen. Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Anzahl der Erben. Bei Ehepartnern muss außerdem noch der vereinbarte Güterstand beachtet werden. Der Anspruch auf den Pflichtteil kann in einigen speziellen Fällen entfallen, beispielsweise wenn der Berechtigte vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Ein Anwalt Erbrecht kann bei der Erstellung des Testaments und bei juristischen Fragen beratend zur Seite stehen.