Das wirkungsvolle Arbeitsrecht für Arbeitgeber

posted am: 14 Mai 2020

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Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, muss sich früher oder später mit dem Arbeitsrecht für Arbeitgeber beschäftigen. Der beste Weg führt über einen Fachanwalt, der seinen Mandanten sowohl bei der Abfassung eines Arbeitsvertrages, den rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie bei Kündigungen berät und unterstützt. Der Arbeitgeber hat neben seinen Pflichten auch viele Rechte, die er gegenüber seinem Angestellten oder Arbeiter durchsetzen kann und sollte.

Zuerst kommt die Ausschreibung der Stelle. Schon während der Bewerbungsphase kann der Arbeitgeber einen Rechtsanwalt wie z.B. Dr. Wolfgang Kröner Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung eines passenden Arbeitsvertrages beauftragen, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Auf diesem Weg reduziert er gleichzeitig alle wirtschaftlichen Risiken, die mit einer eventuellen Fehlbesetzung verbunden sein können. Beschädigungen und Diebstähle gefährden die Substanz des Unternehmens. Eine Videoüberwachung ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers gefährdet in den meisten Fällen die persönlichen Rechte des Mitarbeiters. Trotzdem gibt es offene und heimliche Videoaufzeichnungen, mit denen verdächtige Angestellte überwacht werden können. Der Fachanwalt kennt alle zulässigen Methoden, mit denen die Firma ihr Eigentum und ihre Interessen schützen kann. Da viele Firmeninhaber nicht über das notwendige Know-How verfügen, bieten sich zahlreiche Detekteien an, die sowohl das geschulte Personal als auch die Ausrüstung besitzen. Auf diesem Weg lassen sich Diebstähle und Unterschlagungen kurzfristig aufdecken.

Jeder Arbeitgeber sollte wissen, welche Führung- und Sanktionsmittel ihm zur Verfügung stehen. Sie sind im Arbeitsrecht für Arbeitgeber umfassend geregelt. So kann der Vorgesetzte den Mitarbeiter in einem Mitarbeitergespräch positiv oder negativ auf Schwächen aufmerksam machen. Dazu kommen die Ermahnung sowie die Abmahnung. Bei der Wahl dieser Instrumente lassen sich manche Arbeitsgerichtsprozesse verhindern. Helfen diese Sanktionen nicht, dann erfolgt meistens eine Kündigung. Wehrt sich der Arbeitnehmer dagegen, kommt es zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Wurden alle Möglichkeiten seitens des Arbeitgebers ausgeschöpft, hat dieser bei der Urteilsfindung gute Karten.

Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber ist auch in der Beziehung zum Betriebsrat von großer Bedeutung. Vor allem in großen Unternehmen arbeitet die Geschäftsführung meistens mit dem Betriebsrat zusammen, um personelle Probleme schnell und effektiv zu lösen. Der Betriebsrat ist außerdem der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Tarifbindung geht. Möchte sich der Arbeitgeber aus einigen Bestimmungen des Tarifvertragsrechts verabschieden, dann benötigt er einen Rechtsbeistand, der ihn in allen wichtigen Fragen berät.

Kündigungen können ein- und beidseitig ausgesprochen werden. Willigt der Arbeitnehmer in eine Aufhebungsvereinbarung ein, dann ist diese auch mündlich bindend. Der Vorgesetzte benötigt jedoch einen glaubhaften Zeugen, der bei der Bestätigung dabei ist. Zusätzlich kann er aus sozialgerechtfertigten Gründen eine Kündigung aussprechen. Sie kann in der Person des Mitarbeiters oder seinem Verhalten liegen. Um weitere Probleme zu vermeiden, bietet sich die betriebsbedingte Kündigung an. Wie jede andere einseitige Willenserklärung muss sie entweder direkt übergeben oder per Einschreiben zugestellt werden. Einige Firmen übergeben sie im Rahmen des Arbeitsrechtes für Arbeitgeber direkt an der Haustür. Hier empfiehlt sich die Mitnahme eines vertrauenswürdigen Zeugen.