Fachanwalt für Arbeitsrecht: Arbeitnehmerschutz durch den Volljuristen

posted am: 11 August 2021

Teilen  

Welche Bestimmungen umfasst das Arbeitsrecht?
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stehen alle rechtlichen Bestimmungen aus den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen, welche die abhängige und unselbständige Erwerbstätigkeit betreffen, im Mittelpunkt. Das Arbeitsrecht stellt dabei ein Teilgebiet im Zivilrecht dar. Auf der einen Seite befasst sich dieses Rechtsgebiet mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auf der anderen Seite stehen aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen den Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite und bestimmten Arbeitnehmerkollektiven im Vordergrund. Bei den Arbeitnehmerkollektiven handelt es sich beispielsweise um Betriebsräte, Gewerkschaften oder Personalräte. Die Gestaltungen der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wird hier als Individualarbeitsrecht bezeichnet. Sinn und Zweck dessen besteht insbesondere in dem Schutz von Arbeitnehmern von Benachteiligung. Die Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerkollektiven trägt hingegen die Bezeichnung Kollektivarbeitsrecht.

Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers: Notwendigkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen
Im Rahmen des Arbeitsrechts muss insbesondere hervorgehoben werden, dass eigene arbeitsrechtliche Regelungen unbedingt notwendig sind. Dies liegt an der Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer, da jeder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber in zwei Hinsichten unterlegen ist. Einer dieser Blickwinkel besteht darin, dass jeder Arbeitnehmer in der Regel sehr auf sein Einkommen aus der nicht selbständigen Erwerbstätigkeit angewiesen ist, um letztendlich seine Kosten im Alltag decken zu können. Für den Arbeitgeber ist es hingegen eher egal, welcher Arbeitnehmer nun genau bei ihm beschäftigt ist. Hinzukommend erfolgt eine notwendige Unterordnung des Arbeitnehmers unter die Anweisungen des Arbeitgebers. Im Endeffekt kann also festgestellt werden, dass der Arbeitgeber in zweierlei Hinsicht, nämlich in der Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses, überlegen ist. Daher ist der Arbeitgeber auch weniger schützenswert als der Arbeitnehmer. Der Zweck des Arbeitsrechts besteht also insbesondere in der Vermeidung von ungerechten Kündigungen, unfairen Arbeitsbedingungen und unfairen Abfindungen zugunsten des Arbeitgebers. Bei der Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer ist in der Regel ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sehr behilflich, denn er kann mit seiner großen Expertise den Arbeitnehmern zur Seite stehen.

Teilgebiet: Urlaub- und Gehaltsregelungen
Dabei existieren im Bereich des Arbeitsrechtes unterschiedliche Teilgebiete, bei welchen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Hilfe leisten kann. Ein Gebiet besteht beispielsweise in der Durchsetzung von ausstehenden Lohnzahlungen oder ausstehenden Sonderzahlungen. Ein weiteres Beispiel besteht in der Durchsetzung von bestehenden Urlaubsansprüchen.

Teilgebiet: Kündigungs- und Abmahnungsregelungen
Im Bereich der ausgesprochenen Kündigungen und Abmahnungen geht es für den Fachanwalt für Arbeitsrecht vor allem um die Durchsetzung von fairen Abfindungen, den Schutz gegen ungerechtfertigten Kündigungen sowie um das Vorgehen gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung.

Teilgebiet: Gestaltung von Arbeitsverträgen und Befristungen im Arbeitsrecht
Das Teilgebiet der Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Schaffung von Befristungen beschäftigt sich vor allem mit der Kontrolle von vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten. Durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht werden beispielsweise riskante Klauseln überprüft. Außerdem erfolgt eine Überprüfung von Aufhebungsverträgen auf ihre Rechtmäßigkeit hin. Hinzukommend wird eine Kontrolle über das rechtmäßige Zustandekommen von sogenannten Befristungs-Klauseln und deren rechtliche Bindungswirkung vorgenommen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kröner, nachgelesen werden